Infos zu Seminaren
Kontakt
Bei Fragen und Anfragen zu unseren Seminaren wenden Sie sich bitte an:
Florian Fieber
Telefon 030/46307-230
Email
Faxanmeldung
Sie können sich auch per Fax zu unseren Seminare anmelden. Bitte verwenden Sie dazu unser Formular.
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Seminaren finden Sie hier.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare der qme Software GmbH, Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin.
§1 Anmeldung
Die Seminaranmeldung kann nur schriftlich (E-Mail, Fax oder Post) oder per Online-Anmeldung erfolgen. Der Anmeldende erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung, erst durch die Anmeldebestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§2 Gebühren
Die Gebühren für den Besuch der Seminare sind nach Erhalt der Rechnung fällig, jedoch spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn. In den Seminargebühren sind die begleitenden Seminarunterlagen, Getränke sowie das Mittagessen enthalten.
§3 Abweichungen
qme Software ist aus wichtigem Grund berechtigt, einen Ersatzreferenten einzusetzen, den Seminarinhalt geringfügig zu ändern sowie Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Termin- und Ortsverschiebungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Kann infolgedessen ein Angemeldeter am Seminar nicht teilnehmen, so kann er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
§4 Absagen
Stornierungen von Anmeldungen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn sind kostenfrei. Bei Eingang der Stornierung bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro berechnet. Im Falle einer späteren Absage wird ebenfalls diese Gebühr in Rechnung gestellt, wenn der Platz noch anderweitig vergeben werden kann. Anderenfalls oder bei Nichterscheinen ist die volle Seminargebühr fällig. Stornierungen von Anmeldungen können nur schriftlich erfolgen (per E-Mail, Fax oder Post). Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Seminargebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§5 Haftung und Schadensersatz
Die Veranstaltungen werden mit Sachkunde und größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet. qme Software haftet nur für Verschulden. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In den anderen Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
§6 Copyright
Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben der qme Software vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen sowie der eingesetzten urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Software darf insbesondere nicht aus den Seminarräumen entfernt werden.
§7 Anreise und Unterkunft
Für die Anreise zum Seminar und Unterkunft während des Seminars ist der Anmeldende selbst verantwortlich.
§8 Datenschutz
Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden für interne Zwecke mit Hilfsmitteln der automatischen Datenverarbeitung gespeichert.
§9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt.
Berlin, 01.04.2009
